Die Organe der Aktiengesellschaft
Vorstand
Der Vorstand der Familienheim Rhein-Neckar AG besteht aus mindestens 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt werden. Der Vorstand leitet die AG in eigener Verantwortung, führt die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern und wird von der Hauptversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat fördert und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und kontrolliert die Geschäftsergebnisse.
Aufsichtsratsvorsitzender
Gerhard A. Burkhardt
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
Bernhard Würzburger (Vertriebsbeauftragter)
Peter A. Koch (Vorstand)
Holger Lulay (Garten- und Landschaftsarchitekt)
Gert Lottermann (Bankkaufmann)
Dr. Peter Reineke (Rechtsanwalt)
Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung, die innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres stattfinden muss, wird vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Aktionäre müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden, wenn sie teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Hauptversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Bilanzgewinn verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.